Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur-, Diagnose- und Serviceleistungen von Wick Smartphone Repair gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
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## §2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Reparaturauftrag erteilt und das Gerät zur Reparatur oder Diagnose übergibt.
Alle Reparaturen erfolgen auf Grundlage eines Kostenvoranschlags oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.
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## §3 Kostenvoranschlag und Diagnose
1. Der Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig und beträgt 34,90 €.
2. Die Diagnosekosten betragen je nach Geräteart zwischen 34,90 € und 79,90 € (z. B. PC, Laptop, Smartphone, Konsole etc.).
3. Die Diagnose ist in jedem Fall kostenpflichtig, auch wenn keine Reparatur durchgeführt wird.
4. Offene Diagnosekosten sind bei Abholung fällig.
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## §4 Preise und Zahlung
1. Die Zahlung ist bei Abholung des Gerätes sofort fällig.
2. Akzeptierte Zahlungsmittel:
- Barzahlung
- Kartenzahlung
- Überweisung
3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Gerät im Besitz von Wick Smartphone Repair (Werkunternehmerpfandrecht).
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## §5 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die konkret durchgeführte Reparaturleistung.
3. Schäden durch Eigenverschulden, unsachgemäße Nutzung oder vorsätzliches Handeln sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Für Ersatzteile gelten die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Großhändlers oder Herstellers.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf andere Bauteile des Gerätes, die nicht Gegenstand der Reparatur waren.
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## §6 Haftung und Daten
1. Für Datenverlust wird keine Haftung übernommen.
2. Eine Datensicherung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen einen Aufpreis von 98,90 €.
3. Ohne beauftragte Datensicherung trägt der Kunde das vollständige Risiko eines Datenverlustes.
4. Für Vorschäden wird keine Haftung übernommen, insbesondere bei:
- Wasserschäden
- beschädigten oder verbogenen Gehäusen
- vorherigen Reparaturen durch Drittanbieter
- Refurbished-Geräten
5. Für Folgeschäden, die auf bereits vorhandene Vorschäden zurückzuführen sind, besteht kein Haftungsanspruch.
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## §7 Abholung und Lagerung
1. Nach Benachrichtigung über die Fertigstellung ist das Gerät innerhalb von 7 Tagen abzuholen.
2. Die Lagerung ist für 14 Tage kostenfrei.
3. Ab dem 15. Tag wird eine Lagergebühr von 5,00 € pro Woche berechnet.
4. Offene Reparatur-, Diagnose- oder Lagerkosten sind bei Abholung vollständig zu begleichen.
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## §8 Nicht abgeholte Geräte und Eigentumsübergang
1. Geräte, die nach 3 Monaten nicht abgeholt wurden und bei denen offene Forderungen bestehen, gehen in das Eigentum von Wick Smartphone Repair über.
2. Wick Smartphone Repair ist in diesem Fall berechtigt, das Gerät zur Begleichung offener Forderungen zu verwerten.
3. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nach Eigentumsübergang nicht mehr.
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## §9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankenberg (Eder).